Aktuelles
Förderung von Mini- bzw. Balkon-Solaranlagen durch die Stadt Rauschenberg

Da die kommunale Förderung von Mini- bzw. Balkon-Solaranlagen im vergangenen Jahr von den Bürgerinnen und Bürgern gut angenommen wurde, wird das Förderprogramm in 2025 fortgesetzt. Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger für den Einbau von Mini- bzw. Balkon-Solaranlagen mit einer Einspeiseleistung von maximal 800 Watt eine Förderung beantragen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von 100 Euro (pauschal). Förderfähig sind Anlagen die ab dem 01.01.2025 gekauft und installiert wurden. Das betreffende Gebäude und Grundstück muss sich auf dem Gebiet der Stadt Rauschenberg befinden. Förderfähig ist nur der erstmalige Einbau.
Der Antrag auf Förderung ist mit der Vorlage einer Rechnungskopie an den Magistrat der Stadt Rauschenberg zu stellen. Über die Gewährung des Zuschusses entscheidet der Magistrat durch schriftlichen Bescheid in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Der Bescheid kann Auflagen und Bedingungen enthalten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Auszahlung erfolgt nach positiver Entscheidung durch den Magistrat auf das von dem Antragsteller im Antrag angegebene Konto. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Die Richtlinien der Stadt Rauschenberg zur Förderung des Einbaus von Mini-/Balkon-Solaranlagen zur Erzeugung von Strom zur Eigennutzung - Richtlinien Balkon-Solaranlagen – sind auf der Homepage der Stadt im Bereich „Rathaus / Satzungen“ und im Anhang des Antragsformulars veröffentlicht. Das Formular kann auf der Homepage der Stadt im Bereich „Formulare und Online-Anträge“ als PDF-Datei heruntergeladen werden.