Aktuelles
Verbrennung von Holzabfällen und Bauholz
Gelegentlich ist im Zusammenhang mit Baumaßnahmen zu beobachten, dass Holzabfälle vor Ort an der Baustelle verbrannt werden. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Verbrennung von Gartenabfällen und unbehandelten, naturbelassenen Hölzern grundsätzlich bei der Stadtverwaltung anzumelden ist (Online-Anmeldung über www.rauschenberg.de im Bereich „Formulare + Onlineanträge“).
Behandeltes – nicht naturbelassenes - Holz gilt als belasteter Baustellenabfall und darf nicht verbrannt werden. Vielmehr muss behandeltes Holz in einer dafür zugelassenen Anlage entsorgt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (ALF) unter dem Link www.a-lf.de sowie unter der kostenfreien Service-Rufnummer 0800 253 1000.
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