Aktuelles
Städtischer Bauhof: Wichtige Änderung bei der Annahme von Bauschutt
Mittwoch, 20. September 2023
Seit dem 01.08.2023 gilt bundesweit die Ersatzbaustoffverordnung. Die dort enthaltenen Vorgaben zur Gütebestimmung von Bauschutt durch technische Analyseverfahren und zur getrennten Sammlung bestimmter Ersatzbaustoffe sind sehr aufwändig und kostenintensiv. Diese Vorgaben können vom städtischen Bauhof bei der Annahme von Bauschutt nicht umgesetzt werden. Daher wird ab sofort nur folgendes Material als Bauschutt angenommen:
- Ziegelsteine und - bruch
- Dachziegel
- Betonabbruch ohne Stahl
- Mauerwerk ohne Porenbeton (Ytong)
- Putzreste (ohne Gips)
- Mörtelreste
- Wand- und Bodenkacheln, Kachelreste (ohne Kleber)
- Sanitärkeramik
- Porzellanmaterialien
- Grabsteine aus Natursteinen
Kein Bauschutt sind folgende Materialien (die nicht angenommen werden):
- Holz und Holzreste
- Porenbeton (Ytong)
- Metall (Heizkörper, Metallwannen, Elektrokabel, Moniereisen, Streckmetall)
- Strohmatten oder Rabitzdrahtwände
- Flüssigabfälle
- Erdaushub z.B. Boden, Lehm und Sand
- Gipskarton oder Rigipsplatten
- Styropormaterialien und -platten
- Flachglas, Glassplitter, Glasbausteine und -reste
- Sprühdosen, Abdeckfolien und Farbeimer
- Heraklitabfälle
- Kunststoffmaterialien
- Dämm- und Isoliermaterial z.B. Glas.-o. Steinwolle
- Tapeten und Papierreste
- Asbesthaltige Baustoffe
- Bimssteine
Sollten Sie unsicher sein, ob Material, das Sie als Bauschutt abgeben wollen auch angenommen wird, können Sie sich per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erkundigen.