Aktuelles
Heizungsförderung
Über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ ist im KfW-Programm 458 die Heizungsförderung für Privatpersonen an Wohngebäuden möglich. Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern ist die Antragstellung seit dem 27.02.2024 möglich. Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung von 30 % und gegebenenfalls einer oder mehreren Bonusförderungen zusammen - bis zu maximal 70 % Förderung. Zu den geförderten Maßnahmen gehören beispielweise solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen sowie der Anschluss an ein Wärmenetz. (www.kfw.de)
Kontakt für Rückfragen: Klimahandeln Ostkreis, Marieke Knabe, Tel.: 06422/808-340, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!