Aktuelles
Anzeige einer Veranstaltung gemäß § 6 Hess. Gaststättengesetz
Wenn Sie beabsichtigen aus besonderem Anlass eine Veranstaltung durchzuführen (z. B. Kirmes oder Fest) und Speisen und/oder Getränke zu verkaufen, müssen Sie darauf achten, dass dies nach dem Hessischen Gaststättengesetz mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung anzuzeigen ist.
Sobald Sie uns eine Veranstaltung angezeigt haben, geben wir dies an folgende Fachbehörden weiter:
- Fachdienst Bauaufsicht
- Fachdienst Ländlicher Raum und Verbraucherschutz, Team Lebensmittelüberwachung des Landkreises Marburg-Biedenkopf
- Finanzamt Marburg-Biedenkopf
- Polizeidirektion Marburg
Die Gebühr beträgt 25,00 € pro Veranstaltungstag.
Nach der hessischen Sperrzeitverordnung müssen Veranstaltungen im Freien um 24.00 Uhr enden. Dabei ist aber zu beachten, dass die Vorgaben nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zum Schutz der Anwohner/innen vor Lärm einzuhalten sind.
Bei größeren Veranstaltungen erwarten wir die Vorlage eines Sicherheitskonzeptes und ggf. weiterer Unterlagen.
Wer eine Veranstaltung nicht, nicht rechtzeitig, nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig anzeigt, handelt ordnungswidrig. In diesen Fällen kann die Ausübung des Gaststättengewerbes untersagt werden.
Das entsprechende Formular finden Sie bei uns auf der Homepage oder vor Ort im Rathaus.
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