Aktuelles
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Rauschenberg - Bauleitplanung der Stadt Rauschenberg, Gemarkung Josbach
43. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Auf dem Igelsberg / Bergacker“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rauschenberg hat in ihrer Sitzung am 13.11.2023 die Aufstellung der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von zusätzlichen Flächen für die Windenergienutzung im Bereich „Auf dem Igelsberg / Bergacker“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Mit der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen im Bereich nordwestlich der Ortslage Josbach nördlich der Bundesstraße B 3 auf bislang überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von zusätzlichen Flächen für die Windenergienutzung im Stadtgebiet geschaffen werden. Das Planziel der 43. Flächennutzungsplan-Änderung ist die Darstellung von Sonderbauflächen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Windenergiegebiet“ überlagernd zu der bisherigen Darstellung als „Fläche für die Landwirtschaft“. Bestehende Waldflächen werden weiterhin ohne entsprechende Überlagerung als „Fläche für Wald“ dargestellt. Schließlich werden entlang des Gewässerverlaufs des Josbaches ebenfalls weiterhin „Wasserflächen“ dargestellt.
Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung umfasst Flächen in der Gemarkung Josbach, Flur 1, 2, 3, 4 und 13. Die Lage und Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches können den nachfolgenden Übersichtskarten entnommen werden.
Der Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung mit Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit von
Montag, dem 11.08.2025 bis einschließlich Freitag, dem 12.09.2025
im Internet unter der Adresse www.rauschenberg.de/bauen-wirtschaft/bebauungsplaene veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Stadtverwaltung Rauschenberg, Schlossstraße 1, 35282 Rauschenberg, im Vorzimmer der Bürgermeisterin, zu den allgemeinen Dienststunden der Verwaltung. In Ausnahmefällen sind auch andere Termine nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe von Stellungnahmen ist bevorzugt unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Rauschenberg, den 29.07.2025
Der Magistrat der Stadt Rauschenberg
Alexandra Klusmann
Bürgermeisterin







