Wichtige Bürgerinformationen
Wichtige Informationen zur Grundsteuerreform 2025
- Für Rückfragen zur Bemessungsgrundlage wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.
- Widersprüche gegen den neuen Messbetrag sind ebenfalls direkt beim Finanzamt einzulegen. Widersprüche entbinden nicht von der Zahlungspflicht.
- Fehlt Ihnen ein Bescheid der Grundsteuer A / Grundsteuer B?
Ursache 1:
Es wurde von Ihnen keine Erklärung zur Grundsteuerreform per Elster an das Finanzamt übermittelt. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an das Finanzamt und geben eine nachträgliche Meldung ab. (In diesem Fall haben Sie auch keine gültige Messbetragsmitteilung 2025 vom Finanzamt erhalten.)
Ursache 2:
Der neu berechnete Messbetrag vom Finanzamt wurde bisher noch nicht an die Stadt Rauschenberg übermittelt. Es wird ein weiterer Bescheid von uns folgen, sobald der Messbetrag durch das Finanzamt bereitgestellt wurde. (In diesem Fall sollte Ihnen bereits eine Messbetragsmitteilung für 2025 vom Finanzamt vorliegen.)
Infos erhalten Sie hier:
Finanzamt Marburg-Biedenkopf: 06421 698 -0
Hotline Grundsteuerreform: 0800 522 533 5
www.Grundsteuer.hessen.de