Aktuelles
Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist anzeigungspflichtig
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen anzeigungspflichtig ist gemäß der Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen vom 17.03.1975 (GVBI. 1 S 48).
Dort inbegriffen sind landwirtschaftliche und gärtnerische Abfälle, verbrennen von Stroh und forstlichen Abfällen.
Die Anzeige ist mindestens 3 Werktage vor dem Termin des Verbrennens bei der Stadt Rauschenberg über den Online-Service oder direkt im Rathaus einzureichen. Das Formular ist im PDF-Format auf der Homepage der Stadt Rauschenberg (www.rauschenberg.de) oder im Rathaus erhältlich.
Die zentrale Feuerwehrleitstelle in Marburg, die Polizeistation Stadtallendorf und die Feuerwehr der Stadt Rauschenberg werden von uns über ein angezeigtes Verbrennen unterrichtet.
Zuwiderhandeln stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Kosten für unnötige Einsätze der Feuerwehr werden in Rechnung gestellt und können im vierstelligen Bereich liegen.
Ordnungsamt der Stadt Rauschenberg







