Aktuelles
Öffentliche Bekanntmachung
Allgemeinverfügung über Verkaufszeiten anlässlich von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen gemäß § 6 Abs. 1 HLöG vom 23. November 2006 (GVBl.I. 2006 S. 606)
in Verbindung mit § 35 Satz 2 HVwVfG in der Fassung vom 15. Januar 2010 (GVBl.I. 2010 S.18), in der zur Zeit geltenden Fassung, wird nachstehende Allgemeinverfügung erlassen:
1. Abweichend von § 3 Abs. 2 Nr.1 HLöG wird das Offenhalten von Verkaufsstellen in Rauschenberg aus Anlass des Open-House der Firma SW-Motech am Sonntag, 14. Juni 2026 für die Bahnhofstraße freigegeben. Die Offenhaltung ist beschränkt für die Zeit von 08:00 bis 13:00 Uhr.
2. Die ausführliche Begründung der Verfügung kann im Rathaus, 1. OG, Zimmer 2, Schloßstraße 1, 35282 Rauschenberg, während der den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
3. Diese Allgemeinverfügung wird mit dem Tag nach der Veröffentlichung wirksam.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Magistrat der Stadt Rauschenberg, Schloßstraße 1, 35282 Rauschenberg einzulegen.
Gemäß §6 Abs. 3 HLöG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Freigabeentscheidung keine aufschiebende Wirkung.
Rauschenberg, 13.03.2026
Der Magistrat der Stadt Rauschenberg
Alexandra Klusmann, Bürgermeisterin







