Aktuelles
Hinweise des Ordnungsamtes
Gehwegparken
Immer wieder kommt es in unserer Kommune vor, dass Fahrzeuge teilweise oder vollständig auf dem Gehweg parken.
Da der Gehweg für den Fußverkehr gedacht ist und dort auch Kinder mit Fahrrädern und Eltern mit Kinderwagen unterwegs sind, möchten wir dringend darum bitten, diesen freizuhalten.
Es ist nicht akzeptabel, dass ein Fußgänger um an einem parkenden Auto vorbeizukommen auf die Straße ausweichen muss. Gehwegparken stellt einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar, der mit 55€ geahndet werden kann.
Vollsperrung Ortsdurchfahrt Bracht
Auch nach mehrmaligen Hinweisen kommt es immer wieder vor, dass die Absperrungen der Vollsperrung in Bracht zugeparkt werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dort Halteverbot angeordnet wurde, damit den Rettungsdiensten/Feuerwehr im Einsatzfall die Durchfahrt möglich ist. Auch hier kann ein Ordnungsgeld anfallen.







