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Die Deutsche Rentenversicherung informiert: Hilfe für die Steuererklärung
Immer mehr Rentnerinnen und Rentner sind inzwischen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die ist nötig, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Im Jahr 2021 lag der Freibetrag bei 9.744 Euro für Alleinstehende und bei 19.488 Euro für Verheiratete. 2022 liegt er bei 9.984 Euro beziehungsweise 19.968 Euro.
Die Datenübertragung der steuerrechtlich relevanten Beträge von der Rentenversicherung an das Finanzamt läuft mittlerweile automatisch. Mit Hilfe der kostenlosen „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ können Interessierte jedoch diese Beträge überprüfen beziehungsweise für Steuerberechnungsprogramme nutzen. Die Bescheinigung kann im Internet unter www.deutscherentenversicherung.de/steuerbescheinigung angefordert werden. Dann wird sie auch in den Folgejahren zwischen Mitte Januar und Ende Februar automatisch zugesandt. Weitere Informationen bietet die kostenfreie Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ unter www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de.
(Pressemitteilung Dtsch. RV vom 28.01.2022)