Aktuelles
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Rauschenberg - Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik für die Bundestagswahl am 23.02.2025

Der Briefwahlbezirk 2 (Stadteile) wurde als repräsentativer Wahlbezirk ausgewählt. Die Repräsentative Wahlstatistik gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Auskunft, in welchem Umfang sich Wählerinnen und Wähler an der Wahl nach Geschlecht und Geburtsjahrgangsgruppen beteiligen und wie sie gestimmt haben. Die Wahlbenachrichtigungen für die Wähler in repräsentativen Wahlbezirken tragen die Kennzeichnung der Buchstaben A – M. Diese sind wie folgt zugeordnet:
A. |
unter 25 Jahre |
|
B. |
männlich, |
25 – 34 Jahre |
C. |
divers oder ohne |
35 – 44 Jahre |
D |
Angabe im Geburten- |
45 – 59 Jahre |
E. |
register, geboren |
60 – 69 Jahre |
F. |
70 Jahre und älter |
|
G. |
unter 25 Jahre |
|
H. |
25 – 34 Jahre |
|
I. |
weiblich, |
35 – 44 Jahre |
K. |
geboren |
45 – 59 Jahre |
L. |
60 – 69 Jahre |
|
M |
70 Jahre und älter |
Die Wähler erhalten mit den Briefwahlunterlagen einen Stimmzettel mit dem auf sie zutreffenden Merkmal und Kennzeichnen diesen wie gewohnt. Nach Abschluss der Wahlhandlung werden die Stimmen wie in allen anderen Wahllokalen ausgezählt und den Parteien zugeordnet. Das Wahlgeheimnis bleibt jederzeit gewahrt.
Nach der Wahl werden die Stimmzettel aller repräsentativen Wahlbezirke (deutschlandweit knapp 2.700 Wahlbezirke) an das Statistische Bundesamt weitergeleitet und dort gemeinsam ausgewertet.
Es werden keine personenbezogenen Daten aus dem Wählerverzeichnis an das Statistische Bundesamt weitergeleitet. Es erfolgt auch keine Auswertung auf Wahlbezirksebene, die Daten werden lediglich als Bundes- und Länderergebnisse veröffentlicht.
Sollten dennoch Bedenken für die Abgabe der Stimme im repräsentativen Briefwahlbezirk bestehen, steht die Möglichkeit der Wahl mit Wahlschein im Wahllokal zur Verfügung.
Rauschenberg, den 11. Februar 2025
Der Magistrat
Im Auftrag
Kreyling
Hinweis:
Der o.g. Veröffentlichungstermin sowie der Text der Bekanntmachung sind verbindlich. Änderungen an der Schreibweise oder Formulierung sind – mit Ausnahme offensichtlicher Schreibfehler – nicht zulässig. Die Veröffentlichung muss unter dem Kopf „Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Rauschenberg“ zuzüglich Wappen erfolgen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn sich die Bekanntmachungen über mehrere Seiten erstrecken. Sollten Probleme mit oder bei der Veröffentlichung auftreten, ist vor der Veranlassung von weiteren Maßnahmen unbedingt Rücksprache mit der Verwaltung unter Tel. – Nr. 06425 / 9239 – 12 zu nehmen. Auf die rechtliche Bedeutung von Amtlichen Bekanntmachungen in förmlichen Verfahren wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich hingewiesen!