Nr. 4 vom 25.11.2021
Die Stadt Rauschenberg hat die Nutzungs-Regeln für die Bürgerhäuser der ab 25.11.2021 geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen angepasst. Für die Einhaltung der Nutzungs-Regeln ist der jeweilige Veranstalter verantwortlich:
Private Treffen / Vereinstreffen bis 25 Teilnehmer*:
*Bei der Berechnung der Höchstanzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden auch Geimpfte und Genesene mitgezählt.
- Einhalten der Abstands- und Hygiene-Regeln wird empfohlen.
- Testempfehlung, auch für Geimpfte und Genesene.
- Maskenpflicht, auch an den Sitzplätzen.
Es besteht die Möglichkeit eines 2G-plus Zugangsmodells für zusätzlich negativ getestete Genesene und Geimpfte. Dann entfallen Maskenpflicht und Abstands-/Hygieneregeln.
Zusammenkünfte und Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen
- 2G Regel
- Einhalten der Abstands- und Hygiene-Regeln
- Maskenpflicht, auch an den Sitzplätzen
Es besteht die Möglichkeit eines 2G-plus Zugangsmodells für zusätzlich negativ getestete Genesene und Geimpfte. Dann entfallen Maskenpflicht und Abstands-/Hygieneregeln.
Sportbetrieb
- 2-G-Regel
- Einhalten der Abstands- und Hygiene-Regeln
- Maskenpflicht, außer bei der Sportausübung
Es besteht die Möglichkeit eines 2G-plus Zugangsmodells für zusätzlich negativ getestete Genesene und Geimpfte. Dann entfallen Maskenpflicht und Abstands-/Hygieneregeln.
Zu beachten sind auch die Abstands- und Hygiene-Regeln (Hygiene-Plan), die auf der Website der Stadt Rauschenberg www.rauschenberg.de im Bereich „Corona-News“ als PDF-Datei verfügbar sind.